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   BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96   

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BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96 (https://dejure.org/1997,337)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1997 - 7 C 25.96 (https://dejure.org/1997,337)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 7 C 25.96 (https://dejure.org/1997,337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - Mißbrauch Verwalterbefugnis - Faktische Überschuldung - Enteignungszweck Investitionssicherung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unerlaubte Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; Missbrauch der Befugnisse des staatlichen Verwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. a, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1563
  • NJ 1997, 560
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang rundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang rundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
    Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsakts unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme eines solchen Tatbestands nicht aus; denn die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 53).
  • BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02

    Rechtsmittel

    Der Senat hat es gerade als unlautere Machenschaft angesehen, wenn die staatlichen Organe ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben nur vorgeschoben haben, um in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 346).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die Enteignung eines Grundstücks erst nach der Durchführung der Baumaßnahmen allein noch keinen Machtmissbrauch darstellt, wenn eine Enteignung zur Durchführung der Baumaßnahmen zum damaligen Zeitpunkt nach DDR-Recht zulässig gewesen wäre; es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit nachträglich beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 28. März 2000 BVerwG 7 B 19.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12).

    Unter dieser Vo-raussetzung beruht die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu dem Zweck, in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigte Investitionen in das Grundstück zu sichern, auf unlauteren Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 23. Juli 2002 BVerwG 7 B 12.02 ).

    Denn diese Vorschrift will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deshalb gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 346).

    Das Verwaltungsgericht hat keinen hiermit in Widerspruch stehenden Rechtssatz aufgestellt, sondern lediglich mit Blick auf die Entscheidung des Senats vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) geprüft, ob für eine Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen eine Rechtsgrundlage bestanden habe.

    12 b) Ebenso wenig liegt die geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 (a.a.O.) vor.

  • BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05

    Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum;

    Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu einem ganz anderen Zweck das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28, vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113, vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22).

    Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines solchen Tatbestands nicht aus; denn § 1 Abs. 3 VermG gewährt einen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten nicht allein deswegen, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 und vom 26. Juni 1997 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

    2.1 Der Tatbestand der unlauteren Machenschaften, der eine umfassende, an den Gesamtumständen des Falles orientierte Prüfung erfordert (BVerwG, Urt. v. 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 - zur Enteignung eines konspirativen Objekts des MfS nach dem AufbauG und Urt. v. 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6), betrifft lediglich solche Vorgänge, bei denen über die bloße Rechtswidrigkeit einer staatlichen Maßnahme hinaus in sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, Bh 428 § 1 VermG Nr. 53; Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 -, Bh 428 § 1 VermG Nr. 113; Urt. v. 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 -, a.a.O.; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).

    Nicht nur rechtsgeschäftliche Vorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen können den Tatbestand erfüllen, etwa wenn staatliche Organe ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck lediglich vorgeschoben haben, um das Eigentum an dem Vermögenswert in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken zu erlangen (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - , a.a.O.; Beschl. v. 11. Mai 2000 - BVerwG 8 B 109.00 -, sow. ers. n. v.; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.), so dass maßgeblich nicht der von den Enteignungsbehörden angegebene, sondern der wahre Zweck der Enteignung ist (BVerwG, Beschl. v. 5. Februar 2003 - 7 PKH 4/02 -, Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27); zum anderen kommen Enteignungen in Betracht, bei denen der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (BVerwG, Beschl. v. 17. November 2005 - BVerwG 7 B 28.05 -, ZOV 2006, 35; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.; Urt. v. 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 -, Bh 428 § 1 VermG Nr. 28; Beschl. v. 30. September 1998 - BVerwG 8 B 130.98 -, sow. ers. n. v.).

    Diese Voraussetzungen können vorliegen, wenn eine dem materiellen Recht entsprechende Enteignung im Zeitpunkt des Eigentumszugriffs nach der Rechtsordnung der DDR nicht möglich war und die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu dem Zweck erfolgt, in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigte Investitionen in das Grundstück zu sichern; hingegen lässt die "formelle Fehlerkorrektur" einer seinerzeit zwar möglichen, aber versehentlich unterbliebenen Enteignung nicht auf unlautere Machenschaften schließen (etwa BVerwG, Beschl. v. 19. Juli 2005 - BVerwG 8 B 41.05 -, sow. ers. n. v.; v. 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 -, zit. nach juris; v. 5. Februar 2003 - 7 PKH 4.02 -, Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27; v. 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12; Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Bh 428 § 1 VermG Nr. 113).

  • BVerwG, 07.11.2001 - 8 B 173.01

    Zulässige Enteignung eines Grundstücksteils nach Aufbauordnung

    Die Beschwerde meint, das Verwaltungsgericht weiche ab von im Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113, S. 344) aufgestellten Rechtssätzen.

    Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsakts unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines solchen Tatbestands nicht aus; denn die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. S. 346).

    Für die später erfolgte Enteignung allein zum Zweck der nachträglichen Sicherung bereits verausgabter Haushaltsmittel habe es offenkundig keine Rechtsgrundlage gegeben (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. S. 347 f.).

    In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass eine Enteignung möglicherweise über die Bestimmungen der Aufbauverordnung hinaus zulässig war, wenn ein Rechtsträger von Volkseigentum ein Grundstück für die Durchführung von Baumaßnahmen dringend benötigte (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. S. 347).

  • BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01

    Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.

    Die Beschwerde kann auch nicht mit der Begründung Erfolg haben, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1997 (BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) und vom 20. März 1997 (BVerwG 7 C 55.96 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13) i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab.
  • VG Meiningen, 14.07.2003 - 5 K 975/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Veräußerung durch staatlichen

    Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (BVerwG, U. v. 26.06.1997, 7 C 25.96, Buchholz.

    Die Anwendung dieser Grundsätze auf Enteignungen ergibt, dass solche, die auf der Grundlage des Baulandgesetzes der DDR erfolgen, in der Regel dann eine unlautere Machenschaft darstellen, wenn der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben war, also die bereits von vornherein beabsichtigte zweckwidrige Verwendung verschleiert werden sollte (BVerwG, U. v. 26.06.1997, a.a.O.; B. v. 11.05.2000, 8 B 109.00 - nicht veröffentlicht).

    Zwar genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 26.06.1997, 7 C 25.96) für die Annahme einer unlauteren Machenschaft in Fällen der vorliegenden Art nicht schon, wenn die Enteignung dem Zweck diente, die Investitionen, die in der Vergangenheit aus staatlichen Haushaltsmitteln auf privatem Grund getätigt worden waren und den Grundstückswert überstiegen, nachträglich dem Staatsvermögen gut zu bringen.

  • BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97

    unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau;

    Solche Enteignungen hat der Senat insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ beurteilt und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zugeordnet, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (grundlegend Urteil des Senats vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 28; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).

    Verhielte es sich nicht so, würde bereits dies nach der Rechtsprechung des Senats ausreichen, eine unlautere Machenschaft nach § 1 Abs. 3 VermG zu bejahen (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05

    Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung

    Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 , vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 , vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 500 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 64 ).

    Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines solchen Tatbestands nicht aus; denn § 1 Abs. 3 VermG gewährt einen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten nicht allein deswegen, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 und vom 26. Juni 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.2010 - 8 B 27.10

    Rückübertragungsanspruch bei Nichtbeachtung von DDR-Recht; Divergenzrüge

    Dies schließt Fallgestaltungen ein, bei denen die staatlichen Organe der DDR ein den gesetzlichen Bestimmungen der DDR grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben haben, um in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erhalten (vgl. dazu u.a. Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 8 C 1.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 48) oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 60, vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 346, vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 502, vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 65 und vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 1.05 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 23).

    Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines solchen Tatbestands nicht aus; denn § 1 Abs. 3 VermG gewährt einen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten nicht allein deswegen, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 146 und vom 26. Juni 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).

    Die Anwendung dieser Grundsätze auf Enteignungen ergibt, dass Enteignungen auf der Grundlage des Aufbaugesetzes oder des Baulandgesetzes der DDR in der Regel bei zwei Fallgruppen eine unlautere Machenschaft darstellen: Dies ist zum einen dann der Fall, wenn der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben war, also die bereits von vornherein beabsichtigte zweckwidrige Verwendung verschleiert werden sollte (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. S. 344 und Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 8 B 109.00 - nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 7.03

    Unlautere Machenschaft; Vorerwerbsrecht; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

  • BVerwG, 23.03.1998 - 8 B 12.98

    Entschädigung für die Enteignung von Grundvermögen - Vorliegen von "unlauteren

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung,

  • BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03

    Nachträgliche Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zweck der Sicherung in der

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

  • BVerwG, 07.09.2009 - 8 B 24.09

    Sittlich vorwerfbarer und gezielter Zugriff auf bestimmte Vermögenswerte unter

  • VG Greifswald, 26.11.2009 - 6 A 849/03

    Rückübertragung eines Grundstücks nach VermG; unlautere Machenschaft

  • BVerwG, 04.04.2008 - 8 B 108.07

    Machtmissbrauch bei fehlender Verwirklichung einer Enteignung zum Zeitpunkt der

  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98

    Recht der Offenen Vermögensfragen

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an

  • BVerwG, 04.07.2001 - 8 B 118.01

    Streit um die Rückübertragung eines Grundstücks - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Teilenteignung; 500 m2-Flächenbegrenzung für

  • VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95

    Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer

  • BVerwG, 31.01.2005 - 7 B 125.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07

    Unlautere Machenschaften; Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz; Abriss;

  • BVerwG, 15.11.2005 - 7 B 55.05

    Rückübertragung eines Grundstücks an eine Erbengemeinschaft - Voraussetzung für

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02
  • BVerwG, 09.11.2001 - 8 B 163.01

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht bei fehlenden

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

  • BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Beurteilung der "Gemeinsamen Anweisung"

  • BVerwG, 10.12.2007 - 8 PKH 7.07

    Gerichtliche Aufklärungspflichten hinsichtlich des tatsächlichen Verkaufs eines

  • BVerwG, 21.06.2000 - 8 B 104.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 12.10.2007 - 8 B 53.07

    Umfang der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Bedeutung des

  • BVerwG, 08.03.2001 - 3 B 154.00

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtsfrage - Bewertung der

  • BVerwG, 05.11.2004 - 8 PKH 8.04

    Rüge eines Verfahrensfehlers wegen Begehung einer fehlerhaften bzw. nicht

  • BVerwG, 19.10.2005 - 7 B 46.05

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Inanspruchnahme zum

  • BVerwG, 24.07.1998 - 8 B 22.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Begriff der

  • BVerwG, 03.05.2005 - 8 B 111.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - Voraussetzung für eine

  • BVerwG, 24.02.2004 - 8 B 150.03

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 146.03

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 151.03

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 23.07.2002 - 7 B 12.02

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Vorliegen

  • VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer

  • BVerwG, 19.12.1997 - 7 B 341.97

    Nötigung zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch die Androhung einer

  • BVerwG, 11.05.2000 - 8 B 109.00

    Annahme einer entschädigungslosen Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a

  • VG Schwerin, 28.01.1999 - 3 A 1449/94

    Rückübertragung eines Hausgrundstückes auf dem Gebiet der neuen Bundesländer;

  • BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01

    Enteigung eines Grundstücks - Rechtsträgerbestellung einer GmbH - Zugriff auf

  • BVerwG, 29.02.2000 - 8 B 3.00

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 18.11.1999 - 7 B 136.99
  • BVerwG, 26.11.1997 - 7 B 389.97

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Divergenzrüge - Erfassung von

  • BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 120.00

    Voraussetzungen einer Baulandbevorratung - Vorliegen einer unlauteren

  • BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00

    Vorliegen einer "entschädigungslosen Enteignung" eines Grundstücks -

  • BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 37.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft

  • BVerwG, 19.03.2003 - 7 B 132.02

    Inanspruchnahme eines Grundstücks nach der Aufbauverordnung vor dem Erlass der

  • BVerwG, 28.12.2000 - 8 B 250.00

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzung für

  • BVerwG, 26.05.1998 - 7 B 393.97

    Zulassung einer Revision auf Grund der Abweichung von

  • BVerwG, 02.11.1999 - 7 B 100.99

    Annahme einer manipulativen Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG) -

  • BVerwG, 24.06.2005 - 8 B 38.05
  • VG Dresden, 24.05.2000 - 12 K 3034/98
  • VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07

    Klage auf Rückübertragung der von einem Inanspruchnahmebescheid betroffenen

  • VG Gera, 30.05.2000 - 6 K 1064/95

    Rückübertragung eines Grundstückes mit Gebäude (Druckerei) wegen unlauterer

  • VG Berlin, 16.12.1999 - 29 A 134.95

    Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Voraussetzungen eines

  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2007 - 6 K 667/02

    Rückübertragung eines kurz vor einer langfristig geplanten Flucht aus der DDR an

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